Unsere Arbeiten werden auf der Grundlage der jeweiligen Ortssatzung der Städte und Gemeinden ausgeführt. Entsprechend dieser Vorgaben übernehmen wir Ihre Pflicht zur Reinigung (Laub-, Unrat- und Unkrautentfernung) auf Ihrem Gehweg mindestens einmal wöchentlich einschließlich der Entsorgung des Kehrguts.
Darüber hinaus führen wir witterungsabhängig den Winterdienst nach allen gesetzlichen Vorgaben aus und übernehmen die Haftung für Unfälle mit Sach- und Personenschäden.
Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Des Weiteren bieten wir die Durchführung von Sonderreinigungen an (z.B. Garagen- oder Hallenreinigungen, oder auch Reinigungen während oder nach Veranstaltungen wie dem Frühlings- oder Oktoberfest).
Über unsere Tochterfirma, die ADVZ, bieten wir auch die zertifizierte Aktenvernichtung und die Gestellung von Containern, in den Größen von 4,5 cbm - 25 cbm zur Entsorgung aller Art, an.
Wir würden uns freuen, Ihnen schon bald ein kostenloses, individuelles und unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen.